Die Umsetzung des Wunsches nach einem eigenen Heim ist im Einzelfall mit einer Vielzahl von Entscheidungen verbunden, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht gründlich abzuwägen sind und vernünftigerweise die Beratung eines im Immobilienrecht versierten Anwalts erfordert. Dabei geht es ebenso um Fragen der Finanzierung wie der rechtlichen Würdigung der im Grundbuch eingetragenen Rechte Dritter (Nießbrauchsrechte, Wohnungsrechte, Wegerechte, Grundpfandrechte etc.).
Neben der Betreuung von Privatpersonen, die eine Immobilie kaufen oder verkaufen und/oder mit einem Recht zugunsten eines Dritten (Bank, Nachbar oder andere Privatperson) belasten wollen, ist unsere Tätigkeit auch auf den gewerblichen Immobilienhandel einschließlich aller anstehenden Folgegeschäfte, wie gewerbliche Miet- und Pachtverträge, ausgerichtet. Wir begleiten seit Jahren Bauträger bei der Entwicklung und Umsetzung von Kaufverträgen, die sich auf Hausgrundstücke oder Eigentumswohnungen oder Erbpachtgrundstücke beziehen.
Naturgemäß macht die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Immobilienrechts einen zahlenmäßig geringeren Anteil aus. Sie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Überprüfung notarieller Vertragsentwürfe und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften im weitesten Sinn. Außerdem widmen wir uns schwerpunktmäßig der anwaltlichen Beratung und Vertretung von gewerblichen Vermietern und Mietern
Das Gros der rund um die Immobilie zu begleitenden Rechtsvorgänge betrifft die notarielle Tätigkeit. Hier decken wir das geforderte Leistungsspektrum vollumfänglich ab, wie z.B.:
Entwickeln und Beurkunden von Grundstücks-, Wohnungsrechtskaufverträgen jeder Art, Beurkundung von Grundschuld- und Hypothekenbestellungen zugunsten finanzierender Geldinstitute oder zur Absicherung von Ansprüchen von Privatpersonen, Kauf vom Bauträger, Übertragungsverträge/Grundstücksschenkungen zum Zweck der vorweggenommenen Erbfolge mit oder ohne vorbehaltene Rechte für den Veräußerer, Entwicklung und Beurkundung von Teilungserklärungen zum Zweck der Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum, Entwerfen aller in Frage kommenden Grundbuchanträge (Eintragung, Löschung von Rechten).
Anwaltsbereich /// wir sind uns sicher – nach unserer Überzeugung basiert eine erfolgreiches Mandat auf unserer Bereitschaft, jeden Mandanten mit persönlichem Einsatz, auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen – diesem Prinzip folgen wir bei böttcher.hahn – ohne die gesetzlichen Bestimmungen aus den Augen zu verlieren, wird von uns in der Mandatsbearbeitung die individuelle Situation jedes Klienten in den Mittelpunkt gestellt.
Teamarbeit und Kollegialität /// wir sind der Überzeugung, dass wir die besten Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen, wenn wir das Wissen und die Erfahrung unserer Anwälte zusammenführen. Deshalb nehmen wir uns bei böttcher.hahn Zeit und tauschen unser Know-how, unsere Ideen und Anregungen untereinander aus. Dies versetzt uns in die Lage, eine fachübergreifende Beratung und Vertretung unserer Mandanten sicher zu stellen.