In den vergangenen Jahren ist es sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich zu einer Vielzahl von Insolvenzen oder auch wirtschaftlichen Krisensituationen gekommen. Durch frühzeitiges Erkennen einer Krise und den Einsatz spezieller Gegenmaßnahmen mittels eines Rechtsanwalts, kann eine Insolvenz vermieden werden. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Stellung eines Insolvenzantrages unvermeidbar ist.
Wichtig ist in jedem Fall, eine solche Situation frühzeitig zu erkennen und richtig einzuschätzen. Nur so kann schnellstmöglich gehandelt werden und nur so können Sanierungschancen erhalten bleiben. böttcher.hahn steht Ihnen mit verschiedenen Optionen wie beispielsweise der Eigenverwaltung unterstützend und beratend zur Seite.
Unser Leistungsspektrum im Insolvenzrecht umfasst schwerpunktmäßig folgende Tätigkeitsgebiete:
umfassende Beratung mit höchster Qualität, aufzeigen aller Alternativen und Handlungsmöglichkeiten, begleitung in allen Phasen des Insolvenzverfahrens, individuelle Beratung für eine maßgeschneiderte Problemlösung.
Wenn alles auf dem Spiel steht – wir sind Ihre sichere Instanz
Im Lebenszyklus eines Unternehmens kann es zu kritischen Phasen kommen, die die Existenz des Unternehmens gefährden können. In kürzester Zeit müssen dann Entscheidungen mit großer wirtschaftlicher und rechtlicher Tragweite getroffen werden. böttcher.hahn unterstützt Sie hierbei, wir bieten Ihnen individuelle Lösungen. Unsere Beratung umfasst hierbei neben den rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen Aspekte, sodass eine passgenaue Lösung gefunden werden kann.
Unsere insolvenzrechtliche Beratung umfasst insbesondere folgende Leistungen:
eigene Insolvenz
Rechtliche Begleitung bei der Insolvenzantragsstellung bei Unternehmensinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens / Schuldenbereinigungsplans, Vermeidung privater Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern, Beratung bei persönlicher Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter beispielsweise bei Haftungsansprüchen, Eigenverwaltung nach ESUG, Schutzschirmverfahren nach ESUG.
Insolvenz von Auftraggebern / Kunden / Vertragspartnern
Beratung bei Anfechtung durch den Insolvenzverwalter, Beratung bei Vertragskündigungen / Nichteintritt durch den Insolvenzverwalter, Beratung bei Insolvenz von Lieferanten, Kunden, Auftraggebern, Prüfung der Insolvenzfestigkeitvon Ansprüchen und Verträgen, Prüfung und Sicherung der eigenen Sicherheiten, Waren, Produkte, Leistungen
Beratung ausserhalb der Insolvenz
Erstellung insolvenzfester Ansprüche und Verträge, Erstellung von insolvenzfesten Sicherheiten.
Anwaltsbereich /// wir sind uns sicher – nach unserer Überzeugung basiert eine erfolgreiches Mandat auf unserer Bereitschaft, jeden Mandanten mit persönlichem Einsatz, auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen – diesem Prinzip folgen wir bei böttcher.hahn – ohne die gesetzlichen Bestimmungen aus den Augen zu verlieren, wird von uns in der Mandatsbearbeitung die individuelle Situation jedes Klienten in den Mittelpunkt gestellt.
Teamarbeit und Kollegialität /// wir sind der Überzeugung, dass wir die besten Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen, wenn wir das Wissen und die Erfahrung unserer Anwälte zusammenführen. Deshalb nehmen wir uns bei böttcher.hahn Zeit und tauschen unser Know-how, unsere Ideen und Anregungen untereinander aus. Dies versetzt uns in die Lage, eine fachübergreifende Beratung und Vertretung unserer Mandanten sicher zu stellen.