Ehevertragsrecht
Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 gibt es in Deutschland rund 18 Mio. Ehepaare und mehr als 2,5 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Rund 361.000 Eheschließungen standen 137.400 Scheidungen gegenüber. Dies entspricht einer Scheidungsquote im Vergleich zu den Eheschließungen für das Jahr 2023 von rund 38 %. Die durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt 15,1 Jahre.
Diese Zahlen belegen, dass der Beratungs- und Betreuungsbedarf im Familienrecht in den letzten Jahrzehnten enorm angestiegen ist.
Ähnlich, wie im Erbrecht, umfasst die beratende und vertretende Tätigkeit auch im Familienrecht Aspekte bei denen der Notar gefragt ist. Dass wir in diesem Zusammenhang auch rechtsgebietsübergreifende Problemstellungen, und zwar bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, im Auge haben, empfinden wir als selbstverständlich.
Im Bereich der notariellen Tätigkeit liegen die Schwerpunkte bei der Gestaltung und Beurkundung
von Eheverträgen vor und nach der Eheschließung zur Regelung der Vermögensverhältnisse, der Unterhaltsansprüche und des Versorgungsausgleichs – auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, von Verträgen zur Vermögensübertragung zwischen Eheleuten.

Oliver Hahn
Notar
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Mitgliedschaften
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Bayern)
- 1. Juristisches Staatsexamen in Erlangen/Nürnberg
- Referendariat am LG Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
- seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2013 Notar in Dortmund
- seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht