Erbrecht
Die wirtschaftliche Bedeutung des Vererbens und Erbens wird deutlich, wenn man bedenkt, dass nach einer Studie der Postbank in 2013 Vermögen im Wert von 254 Mrd. Euro vererbt wurde. Bis 2030 soll dieser Betrag auf 330 Mrd. Euro anwachsen. Nicht zu vernachlässigen ist andererseits der Umstand, dass jeder vierte Erblasser seinen Erben Schulden hinterlässt.
Neben der Vermeidung nachteiliger erbschaftssteuerlicher Konsequenzen ist es Aufgabe einer qualifizierten Erbfolgegestaltung, späteren Streitigkeiten zwischen mehreren Rechtsnachfolgern vorzubeugen.
In aller Regel sind die starren, vor mehr als 100 Jahren entwickelten gesetzlichen Erbfolgeregelungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch für die Fälle bereit hält, in denen keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) oder keine zu Lebzeiten umgesetzte sogenannte vorweggenommene Erbfolge existiert, nicht geeignet, den heutigen Vorstellungen und wirtschaftlichen Zwängen gerecht zu werden.
Deswegen ist es angezeigt, sich der Dienste eines Notars zur Gestaltung und Beurkundung einer letztwilligen Verfügung zu versichern – zumal ein notarielles Testament die in den Fällen der gesetzlichen Erbfolge oder der Erbfolge aufgrund eines privatschriftlichen Testaments notwendige Einholung eines (gebührenpflichtigen) Erbscheins durch den/die Erben entbehrlich macht.
Das Spektrum unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts umfasst im notariellen Bereich vor allem das Konzipieren und Beurkunden, bzw. Beglaubigen von
- letztwilligen Verfügungen (Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten, Erbverträgen)
- Unternehmensnachfolgeverträgen/-regelungen unter Beachtung erbschaftssteuerlicher Konsequenzen
- Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge/Schenkungsverträgen mit oder ohne vorbehaltenen Rechten für den Veräußerer (wie z. B. Nießbrauch- oder Wohnungsrecht, Pflegeverpflichtungen)
- Verträgen zur Auflösung (Auseinandersetzung) von Erbengemeinschaften sowie Erbteilübertragungsverträgen zwischen Miterben und Erbschaftskaufverträgen mit dritten Personen
- Erbauslegungsverträgen
- Erbscheinsanträgen
- Erbausschlagungserklärungen

Oliver Hahn
Notar
Telefon: 0231 94 61 61 – 0
Fax: 0231 94 61 61 – 99
E-Mail: notar@boettcherhahn.de
Mitgliedschaften
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Bayern)
- 1. Juristisches Staatsexamen in Erlangen/Nürnberg
- Referendariat am LG Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
- seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2013 Notar in Dortmund
- seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht