Oliver Hahn
Der Anwalt ist im Rahmen der Gesetze ausschließlich den Interessen seines Mandanten verpflichtet.
Als Fachanwalt für Arbeits- und Erbrecht berät und verritt Herr Rechtsanwalt Hahn seit Jahren vor allem Familienunternehmen und Privatpersonen außergerichtlich und gerichtlich. Darüber hinaus verfügt er über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Handelsrechts und begleitet Unternehmenskäufe, Umstrukturierungen und Umwandlungen nach dem Umwandlungsrecht. Herr Rechtsanwalt Hahn verfügt über fundierte Kenntnisse im Immobilienrecht und steht Ihnen auch hier als kompetenter und engagierter Anwalt zur Seite.
Oliver Hahn
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Meine Tätigkeitsschwerpunkte neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Immobilienrecht.
Mitgliedschaften
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Bayern)
- 1. Juristisches Staatsexamen in Erlangen/Nürnberg
- Referendariat am LG Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
- seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2013 Notar in Dortmund
- seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht