Arbeitsrecht
Unsere jahrelange Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Praxis hat gezeigt, dass sowohl für Arbeitgeber als auch für Organträger und Arbeitnehmer eine kompetente arbeitsrechtliche Betreuung für den wirtschaftlichen und beruflichen Erfolg entscheidend ist.
Mit diesem Anspruch beraten und vertreten wir Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Ebenfalls betreuen wir Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte umfassend bei Begründung, Gestaltung und Beendigung ihres Dienst- oder Arbeitsverhältnisses. Zu unseren Leistungen im Arbeitsrecht gehört die außergerichtliche Beratung und Vertretung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei schwerpunktmäßig folgende Tätigkeitsgebiete:
Abfindung, Abmahnung, Aufhebungsvereinbarungen, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Abwehr und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche, Beamtenrecht, Befristungsrecht, Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht, Betriebsübergang (auch im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Umwandlungsrecht), Betriebsvereinbarungen (BetrVG), Elternzeit, Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen, Kündigung und Kündigungsschutzprozess, öffentliches Dienstrecht, Re- und Umstrukturierung von Unternehmen, Scheinselbstständigkeit, Teilzeitrecht, Unternehmenskäufe, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Verhandlung in und außerhalb der Einigungsstelle zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Versetzung und Zeugnis.
Oliver Hahn
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Meine Tätigkeitsschwerpunkte neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Immobilienrecht.
Mitgliedschaften
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Bayern)
- 1. Juristisches Staatsexamen in Erlangen/Nürnberg
- Referendariat am LG Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
- seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2013 Notar in Dortmund
- seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht
Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht liegen darüber hinaus im Erbrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht.
Mitgliedschaften
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
• Anwalt- und Notarverein des LG-Bezirks Hagen e.V.
Vita
• Studium der Rechtswissenschaften (Ruhr Universität Bochum)
• 1. juristisches Staatsexamen 1996
• Referendariat am Landgericht Dortmund
• 2. juristisches Staatsexamen 1999
• seit Oktober 1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht
• seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht
• seit 2003 Dozentin in der Referendarausbildung für die RAK Hamm