Handelsrecht
Der Handel ist seit jeher Grundlage und Motor der Volkswirtschaft. Dem tragen auch die gesetzlichen Vorschriften Rechnung durch die Sonderregelung für Kaufleute, Handelsvertreter und Unternehmen im Handelsgesetzbuch (HGB). Für Kaufleute, Handelsvertreter und Unternehmen besteht die Notwendigkeit Ihre Rechtsform und vertraglichen Grundlagen an diesen Sondervorschriften auszurichten, wollen Sie am Markt erfolgreich bestehen.
Wir möchten Ihnen dabei kompetent helfen. Als Anwälte beraten und betreuen wir Sie daher in allen Bereichen des Handelsrechtes. Beginnend mit der Wahl der richtigen Rechtsform und Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge unter besondere Berücksichtigung familien- und erbrechtlicher Schnittstellen, bis hin zur Gestaltung und Abwicklung Ihrer Individual– und Musterverträge (AGB). Darüber hinaus vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich im Rahmen der Abwehr und Geltendmachung vertraglicher Ansprüche.
Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei Schwerpunktmäßig folgende Tätigkeitsgebiete:
- Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Abwehr und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche mit Berührungspunkten zum Handelsrecht
- Beendigung von Handelsgesellschaften
- Erstellung von Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise-, Handelsmakler- und Sicherungsverträgen
- Erwerb und Veräußerung eines Handelsgeschäftes
- Firma
- Firmenfortführung und Haftung
- Firmengründung – Rechtsformwahl
- Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter
- Handelskauf
- Handelsvertreterprovision – und Ausgleichsanspruch
- Internationales Kaufrecht
- Vertragsgestaltung (Individual und AGB)
- Vertriebs – und Kommissionsgeschäft
Oliver Hahn
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Meine Tätigkeitsschwerpunkte neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Immobilienrecht.
Mitgliedschaften
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Bayern)
- 1. Juristisches Staatsexamen in Erlangen/Nürnberg
- Referendariat am LG Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
- seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2013 Notar in Dortmund
- seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht