Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten zukünftige Gesellschafter bis zur Gründung einer Gesellschaft und Gesellschafter sowie Gesellschaftsorgane während der Dauer einer Gesellschaft bis hin zur Auflösung.
Unsere anwaltliche Begleitung stellen wir sowohl Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) wie auch Kapitalgesellschaften (vor allem GmbH) zur Verfügung. Auch für das Gesellschaftsrecht gilt, dass wir eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammenarbeiten und dass wir die fachbereichsübergreifenden Aspekte des Erb-, Familien- und Steuerrechts im Fokus haben.
Für die anwaltliche Tätigkeit ergeben sich z. B. folgende Bereiche:
• Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft und Gesellschaftsorganen
• Vertretung einzelner Gesellschafter bei der Auseinandersetzung von Gesellschaften und Unternehmen
• Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen ausscheidender Gesellschafter
• Vertretung im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge eines z. B. durch Tod ausgeschiedenen Mitgesellschafters

Oliver Hahn
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Meine Tätigkeitsschwerpunkte neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Immobilienrecht.
Mitgliedschaften
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Bayern)
- 1. Juristisches Staatsexamen in Erlangen/Nürnberg
- Referendariat am LG Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
- seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2013 Notar in Dortmund
- seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht