Erbrecht
Die wirtschaftliche Bedeutung des Vererbens und Erbens wird deutlich, wenn man bedenkt, dass nach einer Studie der Postbank in 2013 Vermögen im Wert von 254 Mrd. Euro vererbt wurde. Bis 2030 soll dieser Betrag auf 330 Mrd. Euro anwachsen. Nicht zu vernachlässigen ist andererseits der Umstand, dass jeder vierte Erblasser seinen Erben Schulden hinterlässt.
Neben der Vermeidung nachteiliger erbschaftsteuerlicher Konsequenzen ist es Aufgabe einer qualifizierten Erbfolgegestaltung, späteren Streitigkeiten zwischen mehreren Rechtsnachfolgern vorzubeugen.
In aller Regel sind die starren, vor mehr als 100 Jahren entwickelten gesetzlichen Erbfolgeregelungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch für die Fälle bereithält, in denen keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) oder keine zu Lebzeiten umgesetzte sogenannte vorweggenommene Erbfolge existiert, nicht geeignet, den heutigen Vorstellungen und wirtschaftlichen Zwängen gerecht zu werden.
Deswegen ist es angezeigt, sich der Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt zu versichern. Gleiches gilt für die Beauftragung des Anwalts nach einem Erbfall:
Ohne die Beratung durch einen ausgewiesenen Fachmann werden sich die Fragen, die sich den an einem Erbfall – in welcher Funktion auch immer – beteiligten Person stellen, in aller Regel nicht zufriedenstellend beantworten lassen.
Oliver Hahn
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht / Fachanwalt für Erbrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
- Meine Tätigkeitsschwerpunkte neben meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht liegen im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Immobilienrecht.
Mitgliedschaften
- DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge)
- VDAA – Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V.
- Anwalt- und Notarverein Dortmund e.V.
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Vita
- Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen (Bayern)
- 1. Juristisches Staatsexamen in Erlangen/Nürnberg
- Referendariat am LG Dortmund
- 2. Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
- seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen
- seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- seit 2013 Notar in Dortmund
- seit 2019 Fachanwalt für Erbrecht
Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht liegen darüber hinaus im Erbrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht.
Mitgliedschaften
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
• Anwalt- und Notarverein des LG-Bezirks Hagen e.V.
Vita
• Studium der Rechtswissenschaften (Ruhr Universität Bochum)
• 1. juristisches Staatsexamen 1996
• Referendariat am Landgericht Dortmund
• 2. juristisches Staatsexamen 1999
• seit Oktober 1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht
• seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht
• seit 2003 Dozentin in der Referendarausbildung für die RAK Hamm