Sozialrecht
Das Sozialrecht ist bildlich gesprochen, wie eine Ente, die ihren Kopf unter Wasser hat: sie taucht immer wieder auf – sie ist zwar nicht immer vollständig zu sehen, aber dennoch ist ihre Anwesenheit durch den Wellengang spürbar.
Spätestens wenn sie auftaucht, ist sie auch für den unaufmerksamen Beobachter sichtbar. Ebenso wie die Ente, die für das Ökosystem wichtig ist, ist das Sozialgesetzbuch bedeutsam für den Rechtsfrieden. Es ist eine direkte Umsetzung des Grundgesetzes. Dort heißt es in Artikel 20, dass Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist.
Nicht erst seit 1949 ist das Sozialrecht ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft – der Anfang der Sozialgesetzgebung waren die Bismarck’schen Sozialgesetze, die freilich nicht wegen der sozialen Frage des 19. Jahrhunderts eingeführt worden sind, sondern aus rein politischen Gründen, denn Kanzler Bismarck beabsichtigte die wachsende Bevölkerungsschicht der Industriearbeiter von revolutionären Bestrebungen abzuhalten.
Wir vertreten Ihre Interessen in allen Belangen des Sozialrechts – im Zusammenspiel von Arbeits- und Familienrecht, beraten wir Sie sowohl als Fachanwälte für Arbeitsrecht als auch, aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Kollegin RAin Pia Tschierschwitz, als Fachanwältin für Familienrecht.
böttcher.hahn berät und vertritt Mandanten zu allen sozialrechtlichen Fragen und Problemen, zum Beispiel im:
- Sozialversicherungsrecht (gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung)
- Schwerbehindertenrecht.
Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht liegen darüber hinaus im Erbrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht.
Mitgliedschaften
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
• Anwalt- und Notarverein des LG-Bezirks Hagen e.V.
Vita
• Studium der Rechtswissenschaften (Ruhr Universität Bochum)
• 1. juristisches Staatsexamen 1996
• Referendariat am Landgericht Dortmund
• 2. juristisches Staatsexamen 1999
• seit Oktober 1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht
• seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht
• seit 2003 Dozentin in der Referendarausbildung für die RAK Hamm