Familienrecht
Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023 gibt es in Deutschland rund 18 Mio. Ehepaare und mehr als 2,5 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Rund 361.000 Eheschließungen standen 137.400 Scheidungen gegenüber. Dies entspricht einer Scheidungsquote im Vergleich zu den Eheschließungen für das Jahr 2023 von rund 38 %. Die durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt 15,1 Jahre.
Diese Zahlen belegen, dass der Beratungs- und Betreuungsbedarf im Familienrecht in den letzten Jahrzehnten enorm angestiegen ist.
Ähnlich, wie im Erbrecht, umfasst die beratende und vertretende Tätigkeit auch im Familienrecht Aspekte, die in den anwaltlichen Kompetenzbereich fallen. Im anwaltlichen Bereich geht es um die Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Trennung und Scheidung, einschließlich der Durchsetzung bzw. Abwehr von Trennungs- und Scheidungsfolgeansprüchen.
Hier ist unser Anliegen, die von uns vertretenen Parteien eines Scheidungsverfahrens vor allem im Zuge der in aller Regel unausweichlichen Vermögensauseinandersetzungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten kompetent zu beraten und so zu vertreten, dass die aus einer Scheidung erwachsenden Nachteile überschaubar bleiben. Dass wir in diesem Zusammenhang auch rechtsgebietsübergreifende Problemstellungen, und zwar bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, im Auge haben, empfinden wir als selbstverständlich.
Das Spektrum unserer anwaltlichen Tätigkeit umfasst insbesondere:
Beratung vor einer Trennung, Beratung und Vertretung nach einer Trennung, Vertretung im Scheidungsverfahren, Geltendmachung und Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen, Vertretung bei Vermögensauseinandersetzungen und die Geltendmachung und Abwehr von Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüchen.
Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht liegen darüber hinaus im Erbrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht.
Mitgliedschaften
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
• Anwalt- und Notarverein des LG-Bezirks Hagen e.V.
Vita
• Studium der Rechtswissenschaften (Ruhr Universität Bochum)
• 1. juristisches Staatsexamen 1996
• Referendariat am Landgericht Dortmund
• 2. juristisches Staatsexamen 1999
• seit Oktober 1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht
• seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht
• seit 2003 Dozentin in der Referendarausbildung für die RAK Hamm