Verkehrsrecht
Im Jahre 2023 hat DESTATIS 2.406.465 Unfälle, 361.134 Verletzte und 2.788 Verkehrstote verzeichnet. Diese Zahlen belegen, dass in unserer auf Mobilität angelegten Gesellschaft die Teilnahme am Straßenverkehr einen hohen Rang einnimmt. Kaum ein Lebensbereich ist so unfallträchtig wie die Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Berufskraftfahrer, Pkw-Fahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder Fußgänger.
Dabei geht es nicht nur um Personen- und Sachschäden, sondern auch um Aspekte des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts. Schnell findet sich ein Straßenverkehrsteilnehmer in der Rolle des Betroffenen oder Beschuldigten des Verkehrsrechts wieder. Es drohen empfindliche Bußen und Strafen, bis hin zu Führerscheinentzug und Fahrverbot. Eine professionelle und schnelle Hilfe ist hier von besonderer Bedeutung.
Damit Sie Ihre Ansprüche im Verkehrsrecht umfassend und kompetent geltend machen können, beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich. Hierzu können wir auf erfahrene Sachverständige zurückgreifen, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Darüber hinaus gehört zu unseren Leistungen die Vertretung im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren vor der Bußgeldbehörde/Staatsanwaltschaft und den Strafgerichten. Weiterhin vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragestellungen rund um das Fahrzeug, ob Pkw oder Motorrad, bei Kauf, Verkauf, Reparatur, Gewährleistung, Mängeln und Schadensersatz.
Unser Leistungsspektrum umfasst hierbei schwerpunktmäßig folgende Tätigkeitsgebiete:
Abstandsverstoß, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Abwehr und Geltendmachung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen, Fahren unter Drogen- und Medikamenteneinfluss, Fahrverbot, Fahrzeugkauf und -verkauf, Fahrzeugmängel und Gewährleistung, Fahrzeugreparatur, Führerscheinentzug, Geschwindigkeitsüberschreitung, Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten, Lenk- und Ruhezeitverstöße, Nötigung im Straßenverkehr, Personen- und Sachschadensregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Trunkenheitsfahrt, Unfallabwicklung, Unfallflucht, Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeld- und Strafverfahren, Wertminderung.
Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin / Fachanwältin für Arbeitsrecht / Fachanwältin für Familienrecht
Telefon: 0231 94 61 61 - 0
Fax: 0231 94 61 61 - 99
E-Mail: info@boettcherhahn.de
Tätigkeitsschwerpunkte
Meine Tätigkeitsschwerpunkte als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht liegen darüber hinaus im Erbrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht.
Mitgliedschaften
• Deutscher Anwaltverein (DAV)
• Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
• Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
• Anwalt- und Notarverein des LG-Bezirks Hagen e.V.
Vita
• Studium der Rechtswissenschaften (Ruhr Universität Bochum)
• 1. juristisches Staatsexamen 1996
• Referendariat am Landgericht Dortmund
• 2. juristisches Staatsexamen 1999
• seit Oktober 1999 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
• seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht
• seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht
• seit 2003 Dozentin in der Referendarausbildung für die RAK Hamm