Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland rund 18 Mio. Ehepaare und mehr als 2,5 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften. Rund 400.000 Eheschließungen jährlich stehen fast 200.000 Scheidungen gegenüber. Mehr als 1/3 aller Ehen wird geschieden. Die durchschnittliche Dauer einer Ehe beträgt 14,4 Jahre.
Diese Zahlen belegen, dass der Beratungs- und Betreuungsbedarf im Familienrecht in den letzten Jahrzehnten enorm angestiegen ist.
Ähnlich, wie im Erbrecht, umfasst die beratende und vertretende Tätigkeit auch im Familienrecht Aspekte, die in den anwaltlichen Kompetenzbereich fallen, wie Regelungsbereiche, bei denen der Notar gefragt ist. Im anwaltlichen Bereich geht es um die Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Trennung und Scheidung einschließlich der Durchsetzung bzw. Abwehr von Trennungs- und Scheidungsfolgeansprüchen.
Hier ist unser Anliegen, die von uns vertretenen Parteien eines Scheidungsverfahrens vor allem im Zuge der in aller Regel unausweichlichen Vermögensauseinandersetzungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten kompetent zu beraten und so zu vertreten, dass die aus einer Scheidung erwachsenden Nachteile überschaubar bleiben. Dass wir in diesem Zusammenhang auch rechtsgebietsübergreifende Problemstellungen, und zwar bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, im Auge haben, empfinden wir als selbstverständlich.
Das Spektrum unserer anwaltlichen Tätigkeit umfasst insbesondere:
Beratung vor einer Trennung, Beratung und Vertretung nach einer Trennung, Vertretung im Scheidungsverfahren, Geltendmachung und Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen und
Vertretung bei Vermögensauseinandersetzungen.
Im Bereich der notariellen Tätigkeit liegen die Schwerpunkte bei der Gestaltung und Beurkundung
von Eheverträgen vor und nach der Eheschließung zur Regelung der Vermögensverhältnisse, der Unterhaltsansprüche und des Versorgungsausgleichs, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, von Verträgen zur Vermögensübertragung zwischen Eheleuten.
Anwaltsbereich /// wir sind uns sicher – nach unserer Überzeugung basiert eine erfolgreiches Mandat auf unserer Bereitschaft, jeden Mandanten mit persönlichem Einsatz, auch durch eine gerichtliche Auseinandersetzung zu führen – diesem Prinzip folgen wir bei böttcher.hahn – ohne die gesetzlichen Bestimmungen aus den Augen zu verlieren, wird von uns in der Mandatsbearbeitung die individuelle Situation jedes Klienten in den Mittelpunkt gestellt.
Teamarbeit und Kollegialität /// wir sind der Überzeugung, dass wir die besten Ergebnisse für unsere Mandanten erzielen, wenn wir das Wissen und die Erfahrung unserer Anwälte zusammenführen. Deshalb nehmen wir uns bei böttcher.hahn Zeit und tauschen unser Know-how, unsere Ideen und Anregungen untereinander aus. Dies versetzt uns in die Lage, eine fachübergreifende Beratung und Vertretung unserer Mandanten sicher zu stellen.